Kontrollen sind nur dann nützlich, wenn klar ist, was geprüft wurde, was nicht geprüft werden durfte und wie mit Auffälligkeiten umzugehen ist.
Beispiele zulässiger einfacher Kontrollen
- Sichtkontrolle der freien Benutzbarkeit von Fluchtwegen
- Sichtkontrolle von Müllbehältern, Spielplätzen und allgemein zugänglichen Bereichen
- Funktionskontrolle von Garagentoren durch Öffnen und Schließen
- Ablesen einfacher Temperatur- und Druckanzeigen
- Ein- und Ausschalten von Heizungs- und Lüftungsanlagen nach Vorgabe
- Austausch haushaltsüblicher Leuchtmittel im zulässigen Umfang
- Meldung von Feuchtigkeit, Beschädigungen, ungewöhnlichen Geräuschen oder Gerüchen
Dokumentation
Je nach Auftrag erfolgt die Rückmeldung als Checkliste, Fotodokumentation oder periodischer Kurzbericht. Die Dokumentation ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Fachprüfung.
Kontrollplan erstellen
Teilen Sie uns Objektart, vorhandene Anlagen und gewünschte Kontrollintervalle mit.

