Ein brauchbarer Reinigungsplan nennt Flächen, Tätigkeiten, Intervalle, Qualitätskriterien, Zugänge, Ansprechpartner und den Umgang mit Sonderverschmutzungen. Begriffe wie „laufend sauber halten“ sind zu unbestimmt, wenn später eine Leistung kontrolliert oder abgerechnet werden soll.
Praktische Konsequenz
Fordern Sie bei laufenden Leistungen eine klare schriftliche Leistungsbeschreibung an. Für gewerberechtliche Detailfragen sind die aktuellen Informationen der WKO beziehungsweise die zuständige Gewerbebehörde maßgeblich.
Frage zu Ihrem Objekt?
Wir prüfen Ihre Anforderungen und grenzen den möglichen Leistungsumfang transparent ab.
