Eine Kontrolldokumentation sollte Datum, Objektbereich, festgestellte Abweichung, Foto, Dringlichkeit und verständigte Stelle enthalten. Sie muss zugleich deutlich machen, dass eine Sichtkontrolle keine Fachprüfung ersetzt.
Praktische Konsequenz
Fordern Sie bei laufenden Leistungen eine klare schriftliche Leistungsbeschreibung an. Für gewerberechtliche Detailfragen sind die aktuellen Informationen der WKO beziehungsweise die zuständige Gewerbebehörde maßgeblich.
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Wir prüfen Ihre Anforderungen und grenzen den möglichen Leistungsumfang transparent ab.
