Ratgeber · 24.07.2026

Objektkontrollen dokumentieren: kurz, eindeutig und brauchbar

Eine Kontrolldokumentation sollte Datum, Objektbereich, festgestellte Abweichung, Foto, Dringlichkeit und verständigte Stelle enthalten. Sie muss zugleich deutlich machen, dass eine Sichtkontrolle keine Fachprüfung ersetzt.

Praktische Konsequenz

Fordern Sie bei laufenden Leistungen eine klare schriftliche Leistungsbeschreibung an. Für gewerberechtliche Detailfragen sind die aktuellen Informationen der WKO beziehungsweise die zuständige Gewerbebehörde maßgeblich.

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